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Energiehof-Vahle GmbH Steinbergstr. 2 37170 Uslar OT Vahle Tel.: 05571 -302916-8 Fax: 05571 - 302916-9 Mobil : 0172 - 6059582
Geschäftsführer: Stefan Fricke, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Steuernummer FA Northeim 35/200/30332 Amtsgericht Göttingen HRB 201470 Umsatzsteuer IdNr. DE275819519
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Energiehof Vahle GmbH Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen 1. Vertragsabschluss 1.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Informationen über die uns zu liefernde Ware und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.2. Verträge gelten erst dann als abgeschlossen, wenn wir nach einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nachträgliche Änderungen vom Kunden werden gesondert berechnet. Haben wir bei Abgabe eines schriftlichen verbindlichen Angebotes eine Annahmefrist gesetzt, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Besteller vor Fristablauf eine schriftliche Annahmeerklärung abgesandt hat, sofern diese uns spätestens innerhalb von drei Tagen nach Fristablauf zugeht. 1.3. Preisanpassungen sind eines bei starken Kursschwankungen oder Änderungen des Rohstoffpreises oder Änderung des Lieferanten vorbehalten. 1.4. Nebenabreden und/oder Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Preise 2.1. Alle Preise sind freibleibend. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen. Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Abmessungen, Sorten und Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich des Transport- und gegebenenfalls Entladekosten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Anderenfalls sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise maßgebend. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk. 2.2. Frei Haus oder kostenlose Anlieferungen müssen schriftlich von uns bestätigt sein. 3. Zahlung 3.1. Bei Erstgeschäft kann von unserer Seite aus Vorkasse gefordert werden. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum, zahlbar 3.2. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. 3.3. Wir sind berechtigt, Kaufpreisforderungen an eine Factoring-Bank anzutreten. Sämtliche Zahlungen sind schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Banken zu leisten, die auf der jeweiligen Rechnung aufgeführt sind. 3.4. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank frei darüber verfügen können. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. 3.5. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden vom Tag der Fälligkeit an bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank (bzw. Europäischen Zentralbank) berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. 3.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft. 3.7. Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortfällig. Zudem sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 4. Lieferzeiten 4.1. Termine für unsere Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 4.2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, und Erhalt der vereinbarten Vorauszahlung. 4.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 4.4. Wenn dem Besteller wegen einer Lieferverzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, ein Schaden erwächst, so ist der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede Woche 0,5 %, höchstens jedoch 5 % des Wertes der Lieferung bzw. vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig genutzt werden kann. Den behaupteten Schaden hat der Besteller nachzuweisen. 4.5. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. 4.6. Befindet sich der Besteller mit der Erfüllung einer wesentlichen Verpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges zu verlängern. 5. Lieferung, Gefahrübergang, Versand. 5.1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über, spätestens jedoch, sobald die Ware unser Werk verlässt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. Versendung oder Anfuhr der Waren, übernommen haben. 5.2. Geliefert wird generell unfrei ab Werk. Bei dem Transport der Ware behalten wir uns vor den Lieferanten, die Versandart und den Frachtführer frei zu wählen. Selbstverständlich wird vom Lieferanten in diesem Fall der kostengünstigste 6. Vertragsspediteur gewählt. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug rein netto innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Auf besonderen Wunsch des Kunden kann einen Frachtführer seiner Wahl mit dem Transport beauftragt werden. Bei einer solchen Bestellung muss die Anschrift der vom Kunden gewünschten Speditionsfirma mitgeteilt werden. 6.1. 6.2. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk / Lager. 6.3. Ggf. können aus logistischen Gründen Einzelanlieferungen bestimmter Artikel erfolgen, Teillieferungen sind zulässig. 6.4. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. In diesen Fällen lagern wir die Ware auf Kosten des Bestellers ein. Bei Lagerung im Werk berechnen wir monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung. 6.5. Die Ware wird generell unverpackt geliefert. 6.6. Falls der Besteller georderte Ware nicht zum vereinbarten Termin abnehmen sollte, sind wir berechtigt, schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme der bestellten Ware zu setzen. Unser Recht, den vollständigen Kaufpreis zu verlangen, bleibt unberührt. Nach Fristablauf können wir den Vertrag durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufheben und zudem Schadenersatz verlangen. 7. Abrufaufträge 7.1. Lieferverträge ohne festen Liefertermin („auf Abruf“) sind nur bei ausdrücklicher vertraglicher Einigung möglich. 7.2. Enthalten die Bestellungen aus Abruf keinen festen Liefertermin, so werden die Teilbestellungen innerhalb angemessener Frist geliefert. Wir sind berechtigt, nach Ablauf des Abrufzeitraumes die Restmenge dem Besteller anzuliefern oder nach unserer Wahl Schadensersatz zu verlangen, falls der Besteller die Restmenge nichtabnehmen sollte. 8. Mängelrüge 8.1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt dahingehend zu überprüfen, ob Mängel vorliegen, ob eine andere als die vereinbarte Ware geliefert wurde oder ob die vereinbarte Menge über- oder unterschritten wurde. 8.2. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels geltend gemacht werden. Der Besteller hat nach Absprache mit uns für die Sicherstellung sämtlicher Beweise zu sorgen. 8.3. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. 8.4. Werden die genannten Fristen überschritten, so erlöschen alle Mängelansprüche. 9. Gewährleistungsansprüche 9.1. Ist die Mängelrüge berechtigt und fristgemäß vorgebracht, so haben wir das Recht wahlweise zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Die Nachbesserung kann nach unserer Wahl vorgenommen werden 9.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Energiehpf Vahle GmbH, 37170 Uslar. Gerichtsstand ist Göttingen. Wir sind daneben aber auch berechtigt, die Gerichte am Sitz des Bestellers anzurufen. 9.3. Es findet ausschließlich das Recht der BRD Anwendung

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Energiehof Vahle GmbH
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

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